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Liste der Bodendenkmäler in Kleinlangheim

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem unterfränkischen Markt Kleinlangheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Kleinlangheim

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Merowingerzeitliches Reihengräberfeld mit Körper- und Brandgräbern. D-6-6227-0047 BW
(Standort) Brandgräber der mittleren Latènezeit, Brandgräber und Körpergräber der römischen Kaiserzeit D-6-6227-0048 BW
(Standort) Archäologische Befunde des frühen, hohen und späten Mittelalters sowie der frühen Neuzeit D-6-6227-0049 BW
(Standort) Siedlung der Bronzezeit. D-6-6227-0051 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit. D-6-6227-0052 BW
(Standort) Gemauertes Gewölbe einer neuzeitlichen Wasserleitung. D-6-6227-0053 BW
(Standort) Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6227-0054 BW
(Standort) Siedlung der Hallstattzeit sowie der jüngeren Latènezeit. D-6-6227-0055 BW
(Standort) Brandgräber der Urnenfelderzeit. D-6-6227-0056 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln mit Funden der Hallstattzeit und der frühen Latènezeit. D-6-6227-0058 BW
Haidt
(Standort)
Mittelalterlicher Burgstall „Stephansberg“. D-6-6227-0060 BW
Haidt
(Standort)
Körpergräber der Bronzezeit. D-6-6227-0061 BW
(Standort) Körpergräber des Mittelalters. D-6-6227-0079 BW
(Standort) Archäologische Befunde der frühen Neuzeit im Bereich der Kath. Filialkirche St. Kilian D-6-6227-0151 BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Kleinlangheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien